Informationen für die Anmeldung zur neuen 5. Klasse

Für die Anmeldung an unserer Schule benötigen wir:
- Das Original des letzten Halbjahreszeugnis der Grundschule
- Die Empfehlung der Grundschule mit allen Blättern im Original
- Den Impfpass
- Eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes
Bei allein Erziehenden ist der urkundliche Nachweis für die alleinige Sorgeberechtigung beizufügen (Jugendamt / Familiengericht).
Bei Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, ist eine bestätigte Sorgerechtserklärung beizufügen (Jugendamt / Familiengericht).
Bei getrennt Lebenden ist ebenfalls ein urkundlicher Nachweis der Sorgeberechtigung beizufügen (Jugendamt / Familiengericht).
Bitte bringen Sie Ihr Kind zur Anmeldung mit, es wird dafür von der Grundschule beurlaubt.
Falls Sie nicht mit beiden Sorgeberechtigten zur Anmeldung kommen können, ist vom weiteren Sorgeberechtigten eine Vollmacht für die Anmeldung zu unterschreiben und vorzulegen.
Eine Vorlage dazu finden Sie auf unserer Homepage unter dem Punkt „Service – Downloads – Eltern“
oder hier als Direktlink zur Vollmacht.
Hinweise für die Sorgeberechtigten
Das Sorgerecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Es unterscheidet verschiedene Gruppen von Sorgeberechtigten. Die häufigsten Konstellationen mit Konsequenzen für die Befugnis, Daten des Kindes an diese Personen weiterzugeben, sind:
- Zusammen lebende Eltern: Gemeinsames Sorgerecht (§ 1626 BGB) = Mitteilung von Daten an beide Elternteile grundsätzlich zulässig
- Dauernd getrenntlebende Eltern: Grundsätzlich gemeinsames Sorgerecht, es sei denn, gerichtlich ist etwas anderes geregelt (§ 1671 BGB) = Mitteilung grundsätzlich an beide Elternteile zulässig, es sei denn gerichtlich andere Entscheidung, dann Übermittlung nur an den festgelegten Sorgeberechtigten.
- Lebensgemeinschaften: Unverheiratete Partner mit gemeinsamen Kindern (§ 1626a BGB)
Gemeinsames Sorgerecht bei Abgabe einer Sorgerechtserklärung des Kindesvaters: Übermittlung an beide Elternteile, ansonsten nur an die Mutter.
Alleiniges Sorgerecht: Es muss eine Negativmeldung vom Jugendamt (nicht älter als 3 Monate) vorgelegt werden.


